Gutscheine
Unternberg-Erlebnisse verschenken
Bei Fragen zu unseren Gutscheinen stehen wir gerne zur Verfügung. Schreibe uns einfach eine Mail an info@meinebergwelt.de!
Gutschein-Angebot
Für folgende Attraktionen können Webshop-Gutscheine erworben werden:
Erwachsene | Kinder und Jugendliche5-17 Jahre* | |
|---|---|---|
Sessellift
Berg- & Talfahrt | 19,50 € | 13,00 € |
Sessellift
Berg- oder Talfahrt | 14,00 € | 9,50 € |
Kletterwald
3 Stunden Klettern | 28,00 € | 24,00 € |
Fly-Line
Einzelfahrt | 14,00 € | 10,00 € |
Fly-Line
3 Fahrten** | 36,00 € | 24,00 € |
Fahrspaß²
Fly-Line-Fahrt Sessellift Berg- & Talfahrt | 24,00 € | 17,00 € |
*Für den Besuch im Kletterwald sowie für die Fahrt mit der Fly-Line ist eine Mindestgröße von 120 cm erforderlich.
Mindestgreifhöhen für den Kletterwald:
Parcours 1 bis 5: 160 cm; Parcours 6 bis 8: 170 cm
**Die Mehrfahrtentickets der Fly-Line sind ab Kaufdatum ein Jahr gültig und können an beliebigen Tagen verwendet werden.
Bestellung & Versand
Unsere Gutscheine können ganz einfach per Mail an info@meinebergwelt.de bestellt werden.
Nenne uns hierzu das gewünschte Erlebnis, die Ticketkategorie und die Gutscheinanzahl.
Der Versand erfolgt wahlweise:
- Per E-Mail
- Per Post (Porto wird als Zusatzgebühr fällig)
Gutschein-Erwerb
Unsere Wertgutscheine kannst du ganz bequem über unseren Webshop erwerben.
Gib einfach den gewünschten Gutscheinbetrag ein und lege den Gutschein in deinen Warenkorb.
Anschließend wählst du ein passendes Gutschein-Layout aus und kannst – wenn du möchtest – eine persönliche Nachricht hinzufügen.
Einlösung der Gutscheine
Unsere Gutscheine kannst du ganz einfach beim Ticketerwerb im Webshop oder an den Ticketautomaten vor Ort einlösen.
Im Webshop fügst du den Gutschein deinem Wallet-Guthaben hinzu, indem du den Gutscheincode eingibst. Anschließend kannst du den Gutscheinbetrag bequem zur Bezahlung verwenden.
An den Ticketautomaten scannst du vor dem Zahlungsvorgang einfach den QR-Code deines Gutscheins. Der entsprechende Betrag wird dir automatisch gutgeschrieben.
Bitte beachte, dass Gutscheine nur bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst werden können.*
*Damit unterliegt die Einlösbarkeit der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Einlösung entstanden ist.
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